Ungeachtet der Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.5 des ADR drfen groe und widerstandsfhige Gegenstnde mit angeschlossenen Gasflaschen mit geffneten Ventilen befrdert werden, vorausgesetzt:

a) die Gasflaschen enthalten Stickstoff der UN-Nummer 1066, verdichtetes Gas der UN-Nummer 1956 oder Luft, verdichtet (Druckluft) der UN-Nummer 1002;

b) die Gasflaschen sind mit dem Gegenstand durch Druckregler und feste Rohrleitungen so verbunden, dass der Druck des Gases (berdruck) im Gegenstand 35 kPa (0,35 bar) nicht berschreitet;

c) die Gasflaschen sind ordnungsgem gesichert, so dass sie sich in Bezug auf den Gegenstand nicht bewegen knnen, und sind mit widerstandsfhigen und druckbestndigen Schluchen und Rohren ausgestattet;

d) die Gasflaschen, Druckregler, Rohrleitungen und anderen Bauteile sind whrend der Befrderung durch Verschlge aus Holz oder andere geeignete Mittel vor Beschdigungen und Sten geschtzt;

e) das Befrderungspapier enthlt folgenden Vermerk: "Befrderung gem Sondervorschrift 396";

f) Gterbefrderungseinheiten, die Gegenstnde enthalten, die mit Flaschen mit offenen Ventilen befrdert werden, die ein Gas enthalten, von dem eine Erstickungsgefahr ausgeht, sind gut belftet und in bereinstimmung mit Unterabschnitt 5.5.3.6 gekennzeichnet.